Behältergebühren: AWG

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Calw
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Downloads

Hauptbereich

Behältergebühren

Behältergebühren

Wieso zahle ich Behältergebühren? Und was sind denn Mindestleerungen? Kann ich mit meinem Nachbarn eine Tonne gemeinsam nutzen?
Wer viel Abfall erzeugt, soll dafür auch mehr Gebühren bezahlen. Und wer Abfall vermeidet oder gründlich trennt, der sollte weniger Gebühren bezahlen. Nach diesem Grundsatz wurde 1993 die Zweiteilung der Abfallgebühren in eine Jahres- und eine Behältergebühr beschlossen.

Die Leerungsgebühren für Restabfalltonnen, Restabfallgroßbehälter oder Biotonnen (=Behältergebühren) werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb demjenigen in Rechnung gestellt, der diese bestellt hat. Ist z.B. für ein Mehrfamilienhaus ein Hausverwalter oder Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vorhanden, werden meistens von diesen Gemeinschaftstonnen bestellt und den Wohnparteien zur Verfügung gestellt. Die Leerungen werden dann also von uns an den Verwalter/Vermieter/die WEG berechnet und von diesen über die Nebenkosten weitergegeben. Hat ein Haushalt die Tonnen selbst bestellt, so werden ihm die Leerungsgebühren gemeinsam mit der Jahresgebühr direkt berechnet.

Die Mindestleerungen der Restabfalltonne orientieren sich an den durchschnittlichen Restabfallmengen pro Einwohner und Jahr. Entsprechend wurden bei der Restabfalltonne 6 Mindestleerungen pro Jahr vorgegeben. Ein-Personen-Haushalte und Kleinstgewerbe dürfen bei Nutzung einer 60l-Restabfalltonne ohne weitere Mitnutzer auf 3 Mindestleerungen reduzieren. Dazu genügt ein formloser Antrag auf Reduzierung der Mindestleerungen.

Zur Festlegung der Anzahl der Mindestleerungen müssen zwei völlig gegensätzliche Tendenzen aufeinander abgestimmt werden. Um die Bedürfnisse der „abfallsparenden“ Haushalte zu berücksichtigen, dürfte für „Extremfälle“ eigentlich nur eine Mindestleerung vorgeschrieben werden. Damit den wilden Abfallablagerungen entgegengewirkt werden kann, sollte andererseits eine möglichst hohe Anzahl an Mindestleerungen vorgeschrieben werden. Um hier einen tragbaren Kompromiss zu finden, haben wir uns an den Durchschnittswerten orientiert.

Sowohl die Restabfalltonne als auch die Biotonne können unter bestimmten Voraussetzungen mit Nachbarn zusammen genutzt werden. Lassen Sie sich dazu von unserem Serviceteam beraten.

Gebühren für die Restabfallabfuhr

  • 60 Liter Tonne 4,14 € pro Leerung
  • 120 Liter Tonne 8,28 € pro Leerung
  • 240 Liter Tonne 16,56 € pro Leerung

(6 Mindestleerungen pro Jahr sind Pflicht, 1-Personenhaushalte können 3 Mindestleerungen schriftlich beantragen)

Behältergebühr Bioabfallabfuhr

60 Liter Tonne

36,60 €

Pro Jahr

120 Liter Tonne

63,60 €

Pro Jahr

240 Liter Tonne

95,40 €

Pro Jahr

Sonstiges

  • Behältertausch-Gebühr 15,00 €
  • Zusätzliche Grüne Wertstofftonne 25,00 €
  • Abfallsack (60l) für neu Zugezogene 4,00 €
  • Verwaltungsgebühr Leerung einer falsch befüllten Wertstofftonne (zusätzlich zur Restabfallgebühr) 10,00 €
  • Sperrmüll bis 3cbm Standardservice 45,00 €
  • Sperrmüll bis 3cbm Selbstanlieferung 30,00 €
  • Sperrmüll bis 3cbm Expressservice 95,00 €
  • Altholz bis 3cbm Standardservice 20,00 €
  • Altholz bis 3cbm Selbstanlieferung 15,00 €
  • Altholz bis 3cbm Expressservice 70,00 €

Restabfallgroßcontainer 660 l kostet pro Jahr

Leerungsrythmus

eigener Behälter

(pro Monat)

gemieteter Behälter

(pro Monat)

Monatlich

360,00 €

(30,00 €)

432,00 €

(36,00 €)

Vierzehntäglich

720,00 €

(60,00 €)

792,00 €

(66,00 €)

Wöchentlich

1.440,12 €

(120,01 €)

1.512,12 €

(126,01 €)

Zweimal wöchentlich

2.880,36 €

(240,03 €)

2.952,36 €

(246,03€)

Zusatzleerung

40,07 €

pro Leerung

 

 

Restabfallgroßcontainer 1100 l kostet pro Jahr

Leerungsrythmus

eigener Behälter

(pro Monat)

gemieteter Behälter

(pro Monat)

Monatlich

604,80 €

(50,40 €)

676,80 €

(56,40 €)

Vierzehntäglich

1.195,32 €

(99,61 €)

1.267,32 €

(105,61 €)

Wöchentlich

2.405,16 €

(200,43 €)

2.477,16 €

(206,43 €)

Zweimal wöchentlich

4.795,92 €

(399,66 €)

4.867,92 €

(405,66 €)

Zusatzleerung

57,29 €

pro Leerung