AWB

Behältergebühren

Wieso zahle ich Behältergebühren? Und was sind denn Mindestleerungen? Kann ich mit meinem Nachbarn eine Tonne gemeinsam nutzen?
Wer viel Abfall erzeugt, soll dafür auch mehr Gebühren bezahlen. Und wer Abfall vermeidet oder gründlich trennt, der sollte weniger Gebühren bezahlen. Nach diesem Grundsatz wurde 1993 die Zweiteilung der Abfallgebühren in eine Jahres- und eine Behältergebühr beschlossen.

Die Leerungsgebühren für Restabfalltonnen, Restabfallgroßbehälter oder Biotonnen (=Behältergebühren) werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb demjenigen in Rechnung gestellt, der diese bestellt hat. Ist z.B. für ein Mehrfamilienhaus ein Hausverwalter oder Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vorhanden, werden meistens von diesen Gemeinschaftstonnen bestellt und den Wohnparteien zur Verfügung gestellt. Die Leerungen werden dann also von uns an den Verwalter/Vermieter/die WEG berechnet und von diesen über die Nebenkosten weitergegeben. Hat ein Haushalt die Tonnen selbst bestellt, so werden ihm die Leerungsgebühren gemeinsam mit der Jahresgebühr direkt berechnet.

Die Mindestleerungen der Restabfalltonne orientieren sich an den durchschnittlichen Restabfallmengen pro Einwohner und Jahr. Entsprechend wurden bei der Restabfalltonne 6 Mindestleerungen pro Jahr vorgegeben. Ein-Personen-Haushalte und Kleinstgewerbe dürfen bei Nutzung einer 60l-Restabfalltonne ohne weitere Mitnutzer auf 3 Mindestleerungen reduzieren. Dazu genügt ein formloser Antrag auf Reduzierung der Mindestleerungen.

Zur Festlegung der Anzahl der Mindestleerungen müssen zwei völlig gegensätzliche Tendenzen aufeinander abgestimmt werden. Um die Bedürfnisse der „abfallsparenden“ Haushalte zu berücksichtigen, dürfte für „Extremfälle“ eigentlich nur eine Mindestleerung vorgeschrieben werden. Damit den wilden Abfallablagerungen entgegengewirkt werden kann, sollte andererseits eine möglichst hohe Anzahl an Mindestleerungen vorgeschrieben werden. Um hier einen tragbaren Kompromiss zu finden, haben wir uns an den Durchschnittswerten orientiert.

Sowohl die Restabfalltonne als auch die Biotonne können unter bestimmten Voraussetzungen mit Nachbarn zusammen genutzt werden. Lassen Sie sich dazu von unserem Serviceteam beraten.

Gebühren für die Restabfallabfuhr

  • 60 Liter Tonne 4,14 € pro Leerung
  • 120 Liter Tonne 8,28 € pro Leerung
  • 240 Liter Tonne 16,56 € pro Leerung

(6 Mindestleerungen pro Jahr sind Pflicht, 1-Personenhaushalte können 3 Mindestleerungen schriftlich beantragen)

Behältergebühr Bioabfallabfuhr

60 Liter Tonne

36,60 €

Pro Jahr

120 Liter Tonne

63,60 €

Pro Jahr

240 Liter Tonne

95,40 €

Pro Jahr

Sonstiges

  • Behältertausch-Gebühr 15,00 €
  • Zusätzliche Grüne Wertstofftonne 25,00 €
  • Abfallsack (60l) für neu Zugezogene 4,00 €
  • Verwaltungsgebühr Leerung einer falsch befüllten Wertstofftonne (zusätzlich zur Restabfallgebühr) 10,00 €
  • Sperrmüll bis 3cbm Standardservice 45,00 €
  • Sperrmüll bis 3cbm Selbstanlieferung 30,00 €
  • Sperrmüll bis 3cbm Expressservice 95,00 €
  • Altholz bis 3cbm Standardservice 20,00 €
  • Altholz bis 3cbm Selbstanlieferung 15,00 €
  • Altholz bis 3cbm Expressservice 70,00 €

Restabfallgroßcontainer 660 l kostet pro Jahr

Leerungsrythmus

eigener Behälter

(pro Monat)

gemieteter Behälter

(pro Monat)

Monatlich

360,00 €

(30,00 €)

432,00 €

(36,00 €)

Vierzehntäglich

720,00 €

(60,00 €)

792,00 €

(66,00 €)

Wöchentlich

1.440,12 €

(120,01 €)

1.512,12 €

(126,01 €)

Zweimal wöchentlich

2.880,36 €

(240,03 €)

2.952,36 €

(246,03€)

Zusatzleerung

40,07 €

pro Leerung

 

 

Restabfallgroßcontainer 1100 l kostet pro Jahr

Leerungsrythmus

eigener Behälter

(pro Monat)

gemieteter Behälter

(pro Monat)

Monatlich

604,80 €

(50,40 €)

676,80 €

(56,40 €)

Vierzehntäglich

1.195,32 €

(99,61 €)

1.267,32 €

(105,61 €)

Wöchentlich

2.405,16 €

(200,43 €)

2.477,16 €

(206,43 €)

Zweimal wöchentlich

4.795,92 €

(399,66 €)

4.867,92 €

(405,66 €)

Zusatzleerung

57,29 €

pro Leerung

 

 

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