Anfallende Gebühren
Wofür zahle ich Jahresgebühren?
Die Jahresgebühr ist wichtig, um die gesamte Infrastruktur der Abfallentsorgung anbieten zu können. Sie ist unabhängig von der Abfallmenge und muss von jedem Haushalt sowie von Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen (zum Beispiel Behörden, Schulen, Arztpraxen) bezahlt werden. Mit der Jahresgebühr werden die Fixkosten der Abfallwirtschaft (zum Beispiel Betrieb der Recyclinghöfe und Entsorgungsanlagen, Personalkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Wertstoffabfuhren und so weiter) auf alle Gewerbe und Haushalte im Landkreis Calw verteilt. Die Jahresgebühr orientiert sich an der Anzahl der in einem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen und wird vom Abfallwirtschaftsbetrieb direkt dem Haushalt berechnet. Grundlage dafür ist die beim Einwohnermeldeamt gemeldete Anzahl an Personen.
Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen werden pauschal mit der Jahresgebühr veranlagt. Unselbständige Niederlassungen zahlen reduzierte Jahresgebühren.
Bei der Jahresgebühr spielt das Abfallaufkommen keine Rolle, da auch die Fixkosten mengenunabhängig sind. Über die Jahresgebühren ist zum Beispiel die Abfuhr der Grünen Tonnen für Glas und Papier bereits bezahlt.
Und wie viel Jahresgebühr muss ich bezahlen?
Als Haushalt mit:
- 1 Person 63,72 €
- 2 Personen 106,32 €
- 3 und mehr Personen 127,56 €
Als Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen: 130,80 €
Als unselbständige Niederlassung: 63,72 €
Gebührenübersicht für Haushalte
Gebührenübersicht für Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen